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Sie sind von einem unabhängigen SV Prüfer geprüft worden, der beiden eine gute Leistung attestiert hat.
Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen:
1. Teil: Sachkundenachweis, indem der Hundeführer sein theoretisches Wissen unter Beweis stellen muß.
2. Teil: Unterordnung bestehend aus Leinenführigkeit, Freifolge, Ablage, aus der Bewegung Sitz und Platz und führen des Hundes durch eine Menschengruppe mit und ohne Leine
3. Teil: Verkehrsteil, in dem der Hund Alltagssituationen, wie Jogger, hupende Autos etc ausgesetzt wird.
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